...Scharnhorst und Guderian dies mit großem Erfolg getan haben - ihre neue Streitmacht auch selbst ins Feld führen zu dürfen. Dennoch wollen wir Panzertiere unseres preußischen Feldmarschalls Albrecht von Roon nimmermehr vergessen. Denn er war es, der die große preußische Heereserneuerung entwarf und damit unserem Kriegsmeister Helmuth von Moltke das Werkzeug zur Erinnerung seiner Schlachtensiege in die Hand gab. Diese Siege nutzen Wilhelm der Große und sein Eiserner Reichskanzler Otto von Bismarck zur Wiederherstellung unseres deutschen Kaisertums und zur Befreiung unserer Herzogtümer Lothringen, Schleswig und Holstein. Geboren wurde unser Feldmarschall von Roon 1803 im pommerschen Pleushagen. Sein Vater war bereits preußischer Offizier und zudem Gutsbesitzer und so trat sein Sohn 1816 in unser preußisches Heer ein. Im Jahr 1849 wirkte er als Generalstabschef des I. preußischen Armeekorps bei der Niederschlagung der liberalen Aufstände in Baden und in der Pfalz mit. Bis 1859 war er zum Generalleutnant aufgestiegen und wurde von Wilhelm dem Großen mit der Durchführung der großen Heereserneuerung beauftragt und zum Kriegsminister ernannt. Es war unser Feldmarschall von Roon, der entscheidend zur Ernennung unseres Ottos von Bismarcks zum preußischen Ministerpräsident beitrug. Gemeinsam trotzen sie den Liberalen und setzten die Vermehrung unseres preußischen Heeres durch. Gegen die Dänen marschierte dieses zuerst 1864 und schlug 1866 unsere Österreicher und ihre Bundesgenossen. Das paßte den Galliern so ganz und gar nicht. Deren Herrscher Napoleon der Dritte hatte auf einen zweiten Siebenjährigen Krieg gehofft und wollte als lachender Dritter zumindest den Rhein gänzlich als Grenze gewinnen. Rache für Sadowa - wie die Gallier die Schlacht bei Königgrätz nennen - wollte er 1871 nehmen und erklärte kurzer Hand unserem Preußen den Krieg. Doch Österreich blieb neutral und alle anderen unserer deutschen Stämme scharten sich um das Banner Wilhelms des Großen. Innerhalb von nur sechs Monaten war Gallien völlig niedergeworfen und mußte das von Ludwig dem Vierzehnten geraubte Herzogtum Lothringen wieder herausgeben. Während dieser Kämpfe sorgte unser Feldmarschall von Roon als Kriegsminister für den Nachschub und die Ergänzung unserer preußischen und deutschen Truppen. Damit hatte er entscheidenden Anteil an unseren Siegen. Im Jahre 1873 ging unser Feldmarschall von Roon dann in den wohlverdienten Ruhestand... Ausgezeichnet wurde er für seine Verdienste (unter anderem) mit dem Roten und Schwarzen Adlerorden, dem Hausorden der Hohenzoller, den beiden Klassen des Eisernen Kreuzes und dem Blauen Verdienstorden Friedrichs des Großen. Seine Herzensdame Anna Rogge heiratete unser Feldmarschall von Roon 1836 und zeugte mit ihr sieben Kinder. Zu lesen gibt es „Grundzüge der Erd-, Völker- und Staatenkunde“, „Die Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde“, „Militärische Länderbeschreibung von Europa“, „Die iberische Halbinsel“ und „Das Kriegstheater zwischen Ebro und Pyrenäen“ von unserem Feldmarschall von Roon. Wir Panzertiere lesen aber aus Waldemar von Roons Buch „Kriegsminister von Roon als Redner“ vor, denn darin sind die Reden unseres Feldmarschalls festgehalten und so kann uns dieser nun selbst vom Sinn und Zweck seiner großen Heereserneuerung berichten: https://archive.org/details/kriegsministerv02roongoog „Ich habe dem, was Seine Hoheit hier vorgetragen hat, nur sehr wenig hinzuzufügen. Die Charakterisierung des Ihnen vorgelegten Gesekes über die allgemeine Wehrpflicht kann nicht füglich geschehen, bevor Sie von dem Gesetz Einsicht genommen und die Motive geprüft haben. Was die Wichtigkeit dieser Vorlage anlangt, so hat Seine Hoheit bereits im allgemeinen darauf hingedeutet. Diese Wichtigkeit beruht auf sozialen, politischen und militärischen Rücksichten. In allen drei Beziehungen, glaube ich, wird die Gesetzvorlage Ihre gerechte und unbefangene Würdigung finden. Was nun die fernere Bedeutung des Gesetzentwurfs über die allgemeine Wehrpflicht anlangt, so ist dabei von der Regierung zunächst der Standpunkt der Kontinuität festgehalten worden. Der neue Gesetzentwurf schließt sich an das bestehende Recht an, namentlich an das Gesetz vom 3. September 1814, und sucht nur das aus dem alten Gesetz zu entfernen, was nicht mehr für die gegenwärtigen Verhältnisse paßt, und das einzufügen, was sich als Bedürfnis herausgestellt hat. Es ist, wie Ihnen schon von Allerhöchster Stelle gesagt worden ist, nicht die Absicht durch dieses neue Gesetz zu brechen mit der Vergangenheit, sondern, wie es in der Thronrede hieß: „Das preußische Heer soll auch ferner das preußische Volk in Waffen sein“. Das Bedürfnis nach dieser Reorganisation der Armee, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf angebahnt wird, ist, glaube ich, außer aller Frage. Die Notwendigkeit einer solchen Reform wird vielmehr in allen Schichten der Bevölkerung anerkannt; es bedarf also in dieser Beziehung keiner Rechtfertigung. Ich will aber noch bemerken, daß dieses allmählich angewachsene und allmählich sich steigernde Bedürfnis zulegt ein unabweisbares geworden ist. Ich glaube, daß wir bei dem Punkte angelangt sind. – Die Regierung hat erst nach sehr reiflicher und ernster Prüfung daran gedacht, die gegenwärtig beabsichtigte Reform in die Wege zu leiten; sie ist dabei nicht von einseitigen Liebhabereien oder vorgefaßten Meinungen ausgegangen, sondern hat recht eigentlich das Wesen der Sache zu erfassen gesucht. Es hat deshalb dabei an keiner Maßnahme gefehlt, welche zur Zeitigung und Reife des Projekts irgendwie hätte beitragen können. Die behauptete Notwendigkeit der Reorganisation unsres Heerwesens, von der, wie ich glaube, das ganze Volk durchdrungen ist, beruht auf der seit Gründung unsrer Kriegsverfassung eingetretenen sozialen Umgestaltung im Innern unsres Landes, wie auch auf der politischen Umgestaltung im Innern unsres Weltteils; sie beruht ferner auf der Notwendigkeit, daß allen gleiche Lasten erwachsen aus der gleichen Verpflichtung zum Kriegsdienst. Bei der Vermehrung der Bevölkerung hat sich das ursprünglich eben so gedachte Verhältnis wesentlich verschoben, und es mußte also schon allein in dieser Beziehung an eine Reform gedacht werden, wobei man zu gleicher Zeit den militärischen Rücksichten Rechnung tragen mußte, welche die Umgestaltung des Heerwesens in Europa, welche die Erfahrung der neuesten Kriegführung an die Hand gaben. – Ich glaube schließlich, es sind durchaus gleichartige Interessen, welche der vorliegenden Frage gegenüber die Regierung wie das Volk beseelen müssen. Das allgemeine Bedürfnis nach einer Reform ist ein gleichmäßig von der Regierung, wie von der Nation anerkanntes. Dieses Bedürfnis, welches der Würde und der Steigerung des Ansehens der Regierung Rechnung trägt, ist mit dem Bedürfnis identisch, welches der politischen Bedeutung des Landes ein größeres, das gebührende Gewicht zu geben strebt. Das Ansehen der Nation und das Ansehen der Regierung sind in Preußen nicht von einander verschieden. Es ist also kein spezifisch gouvernementales Interesse, welches dieses Reformprojekt ins Leben gerufen hat, sondern nur das gouvernementale Interesse, welches der getreue Reflex der nationalen Interessen ist. Um dieses nationale Interesse mit Ehre und Erfolg wahrnehmen zu können, ist die beabsichtigte Reform unerläßlich. Eben deshalb wird der bezügliche Gesetzentwurf dem hohen Hause zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt. Die Regierung muß ihn vorlegen; es gehört zu ihren wichtigsten Pflichten, nichts zu versäumen, was die Wehrhaftigkeit der Nation steigern, nichts zu übersehen, was sie beeinträchtigen könnte. Das Vertrauen der Regierung zu der günstigen unbefangenen Beurteilung, die der vorliegende Gesetzentwurf hier erfahren dürfte, ist ein wohlbegründetes, weil es auf der sicheren Voraussetzung beruht, daß Preußens Volk und Regierung von dem gleichen warmen Gefühl für des Vaterlandes Macht und Größe beseelt sind. Es findet hier und dort, wie ich glaube, kein Temperatur-Unterschied statt. In diesem, irre ich nicht, wohlberechtigten Vertrauen wird Ihnen der Entwurf übergeben, welcher, neben manchen dargebotenen Erleichterungen, allerdings auch manche finanzielle Opfer erheischt. Die Regierung hat sich dabei nicht verhehlt, daß Preußens Macht und Ansehen auf zwei Pfeilern beruht, einerseits auf seiner tüchtigen, ungeschwächten möglichst vervollkommneten Wehrkraft, und auf der andern Seite auf der weisen Verwaltung seiner Finanzen. Es ist nach beiden Seiten hin abgewogen worden, was das eine verlangt, ohne daß das andre zu sehr beeinträchtigt werde. Ich glaube, daß der Herr Finanzminister in dieser Beziehung noch; einige Andeutungen zu machen hat. Ich schließe daher mit dem Wunsche, daß das hohe Haus, von der Wohlerwogenheit der Regierungsabsichten überzeugt, demgemäß auch die vorurteilsfreie Würdigung des Entwurfes und die dem gemäße Beschlußnahme eintreten lassen möge. Was die Behandlung dieses Gesetzentwurfes anlangt, so stelle ich ganz anheim, ob das hohe Haus etwa dafür eine besondere Kommission ernennen will, oder ob er vielleicht einer der bestehenden Kommissionen zugewiesen werden soll; ich glaube aber, sachgemäßer würde das Erstere sein...“.